Änderungen in der JAPrO

Änderungen in der JAPrO

Liebe Studierende,

Seit dem 2. Mai 2019 haben sich Regelungen in der JAPrO geändert.

Der Kombinationsstudiengang Unternehmensjurist/in (LL.B./Staatsexamen) ist seit Anfang Mai 2019 kein Experiment mehr, sondern ein Erfolg!

Gestufte Kombinationsstudiengänge sind jetzt fester Bestandteil der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO), sodass sich die Paragrafenbezeichnungen geändert haben. Diese Studiengänge finden sich jetzt in den §§ 36 ff. JAPrO.

Ferner können unsere Studierende jetzt, was die Studierende, der klassisch juristischen Studiengänge bisher schon konnten, Gremienarbeit bei der Fachsemesterzählung anführen. Der vorherige Verweis hatte Nr. 6 des § 22 Abs. 2 JAPrO ausgenommen: Jetzt heißt es in § 37 Abs. 3 JAPrO, dass der gesamte Absatz 2 des § 22 JAPrO entsprechend für die Berechnung der Semesterzahl gilt. Anzumerken ist jedoch, dass die Herausrechnung der Semester nicht pauschal für jede Gremienarbeit erfolgt, sondern eine Einzelfallprüfung darstellt, für die jede/r Studierende selbst die Nachweise erbringen muss. Eine Orientierung wann Gremienarbeit aus der Fachsemesterzählung herausgerechnet wird liefern die Hinweise zur Staatsprüfung in Baden-Württemberg zum Freiversuch und Notenverbesserung unter B. 4. g).

Eure Fachschaft Jura