Ergänzende Studien

#Überblick

Das Aufbaustudium der Universität Mannheim führt zum vollständigen „Ersten juristischen Examen“ und steht nur Absolventen des Bachelors Unternehmensjurist der Universität Mannheim offen. Eine formelle Bewerbung ist hierfür nicht notwendig, da für den Übergang in den Aufbaustudiengang schon die Rückmeldung durch Überweisung der Semestergebühren für das entsprechende Semester ausreicht.

Durch den LL.B. wird der erste Teil des Staatsxamens mit den Prüfungen im Zivilrecht abgeschlossen.

Innerhalb von vier Semestern erwirbt man grundlegende Kenntnisse im Bereich des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Nach Abschluss des LL.B Unternehmensjurist und des zweijährigen Aufbaustudiengangs besteht somit die Möglichkeit, das erste juristische Staatsexamen vollständig zu erlangen.

Mit diesem Abschluss erhält man, gleichwertig zu einem üblichen Jurastudium an anderen Universitäten, die Möglichkeit der Ausbildung zum Volljuristen.

Gründe für die Wahl des Aufbaustudiengangs sind vor allem Karrieremöglichkeiten, wie z.B. ein Richteramt und die Zulassung zum Staatsdienst oder Rechtsanwalt.

Interessant für den Antritt zum Aufbaustudiengang sind vor allem die Möglichkeiten der Anrechnung des zivilrechtlichen Examens aus dem Bachelor und die zu absolvierenden Prüfungsleistungen.

#Aufbau

Die Anfängerübungen im Öffentlichen Recht und im Strafrecht umfassen jeweils eine bestandene Klausur und eine Hausarbeit. Die Klausur von 180 Minuten wird, wie im Bachelor, zu drei Terminen angeboten. Die Hausarbeiten erfolgen in einem Zeitraum von 3 bis zu 7 Tagen. Die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht und Strafrecht umfasst 5 Klausuren von jeweils 300 Minuten.

Zum Bestehen ist es notwendig eine Klausur und Hausarbeit aus der Anfängerübung sowie zwei Klausuren aus der Fortgeschrittenen Übung zu bestehen. Die Hausarbeit und die Klausur der Anfängerübung bzw. die zwei Klausuren (aus einem Themenbereich) in der Übung für Fortgeschrittene müssen zudem im gleichen oder in zwei aufeinander folgenden Semestern bestanden werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Klausuren der Übungen

Abschluss der Zwischenprüfung (Zivilrecht 2, Öffentliches Recht und BWL 1 im Bachelor Unternehmensjura) und die große Übung im Zivilrecht (Zivilrecht 3 im Bachelor)

Anmeldung

  • jede einzelne Prüfungsleistung muss online selbst angemeldet werden
  • die Hausarbeiten können bis zum Tag der Abgabe, Klausuren bis eine Woche vor dem Klausurtermin angemeldet werden
  • jede Übung wird in jedem Semester angeboten
  • die Übung kann so oft wiederholt werden, wie man möchte (Exmatrikulation erfolgt erst nach 16 Semestern)
  • Termine

#Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (KVV)

Das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis (KVV) dient den Studierenden des Aufbaustudiengangs und erscheint zu Beginn jedes Semesters. Es soll einen Überblick über die kommenden Vorlesungen verschaffen und beim Erstellen des persönlichen Stundenplans eine Hilfe sein.

Zudem werden im KVV alle Vorlesungen der Rechtswissenschaft ausführlich von den Professoren und Dozenten kommentiert. Dies dient als Information, welche Vorkenntnisse notwendig sind, welche Lehrperson die Veranstaltung im kommenden Semester übernehmen und welche Literatur empfohlen wird. Des Weiteren wird der Inhalt der Vorlesungen kurz skizziert, um einen inhaltlichen Überblick zu ermöglichen. Das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis gibt es sowohl in digitaler Form in unserem Downloadbereich, als auch in gedruckter Version zu Beginn jeden Semesters.

Download KVV FSS 2020 [PDF, 1,43MB]

#Prüfung

Die Prüfungsordnung und weitere Infos findet ihr hier.