Bachelor

#Überblick

Kurzbeschreibung Unternehmensjura (LL.B.)

Der Bachelorstudiengang Unternehmensjurist(in) (LL.B) ist eine Kombination aus Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. In 6 Semestern erhält man nicht nur eine umfangreiche juristische Ausbildung in Zivil-und Wirtschaftsrecht, sondern erwirbt auch eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzqualifikation. Zwei Drittel des Studiums bestehen aus den Rechtswissenschaften, das andere Drittel setzt sich aus wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten zusammen.

Das Studium wird durch die folgenden Arten von Veranstaltungen geprägt:

Vorlesung

Eine Vorlesung ist eine Lehrveranstaltung, die von einem Professor gehalten wird. Hier wird zunächst die Theorie abstrakt vermittelt. Diese bildet dann die Grundlage für die Anwendung des Wissens in AGs, Übungen und Tutorien.

Übung

Eine Übung wird in den wirtschaftswissenschaftlichen Fächern angeboten. Diese werden oft von wissenschaftlichen Mitarbeitern des jeweiligen Lehrstuhls geleitet. Hier wird das theoretisch vermittelte Wissen in großen Gruppen angewendet.

Tutorium

Ein Tutorium wird – wie die Übung – ausschließlich in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern angeboten. Tutorien werden von Studierenden der höheren Semester geleitet. Hier sind die Gruppen wesentlich kleiner und die Aufgaben werden primär zusammen gelöst. Der Umfang beträgt hier maximal 50 Studierende.

Arbeitsgemeinschaft (AG)

Eine Arbeitsgemeinschaft ist das rechtswissenschaftliche Pendant zum Tutorium. Auch diese werden von wissenschaftlichen Mitarbeitern angeboten. Es ist zu beachten, dass zu Beginn jedes Semesters im Portal der Universität eine Anmeldung Pflicht ist.

Seminar

Im Rahmen eines Seminars ist in der Regel die Bachelorarbeit anzufertigen. Thema ist jeweils eine wirtschaftsrechtliche Problemstellung unter Berücksichtigung ökonomischer Erwägungen, die zunächst schriftlich ausgearbeitet werden muss und dann im Rahmen des Seminartermins in der Seminargruppe vorgestellt muss und dann diskutiert wird.

Schlüsselqualifikationen

Schlüsselqualifikationen sind zusätzliche Veranstaltungen. Dazu zählen „Englisch – Wirtschaftssprache und Recht“, „Präsentationstechniken“ und „Verhandlungsmanagement“. Diese müssen ebenfalls nach 6 Semestern abgelegt sein, sind anmeldepflichtig und werden durch eine mündliche Prüfung abgeschlossen.

Mehr Informationen zu unserem Studiengang finden sich hier.

#Aufbau des Bachelors

Der Bachelor Unternehmensjura setzt sich aus den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften zusammen. Zunächst wird das Zivilrecht in seinen Grundlagen und in der Vertiefung gelehrt. Dies nimmt den größten Teil des Studiums ein. Im juristischen Bereich erfolgt eine thematische Ergänzung durch Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts und einer Spezialisierung in das Wirtschaftsrecht.

Im Bereich der Wirtschaftswissenschaften erfolgt eine Vermittlung der Grundlagen und eine Vertiefung anhand eines Schwerpunktes im selbst gewählten Wahlbereich. Im ersten Semester erfolgt auch ein kleiner Einblick in die Grundlagen der Volkswirtschaftslehre. Somit umfasst der Bachelor drei große Themenbereiche: die klassischen Rechtswissenschaften, die Schnittstelle Wirtschaftsrecht und Teile der wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen. Durch die gelungene Kombination kann der Student innerhalb des Bachelors viele unterschiedliche Interessen und Fähigkeiten erlangen, um sich im Master oder dem Aufbaustudiengang mehr zu spezialisieren und für ein späteres Berufsbild zu entscheiden.

Um einen Überblick über die Anteile der einzelnen Inhalte im gesamten Studium zu bekommen, folgt nun eine Übersicht über die Grundstruktur des Bachelors „Unternehmensjura“ an der Universität Mannheim:

Module

  1. Grundlagen des Zivilrechts
    1. Zivilrecht 1 8 ECTS
    2. Zivilrecht 2 15 ECTS
    3. Zivilrecht 3 24 ECTS
  2. Zivilrecht in der Vertiefung 25 ECTS
  3. Öffentliches Wirtschaftsrecht 9 ECTS
  4. Wirtschaftsrecht
    1. Wirtschaftsrecht Allgemeiner Teil 16 ECTS
    2. Wirtschaftsrecht Besonderer Teil 7 ECTS
  5. Wirtschaftswissenschaften
    1. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre und Finanzmathematik 11 ECTS
    2. Betriebswirtschaftslehre 1 18 ECTS
    3. Betriebswirtschaftslehre 2 12 ECTS
    4. Betriebswirtschaftslehre 3 (zwei Wahlmodule) 14 ECTS
  6. Sozial- und Methodenkompetenz
    1. Englisch „Fachsprache Wirtschaft und Recht“ 3 ECTS
    2. Schlüsselqualifikation „Präsentation undKommunikation“ 3 ECTS
    3. Praktikum (vier Wochen/unbenotet) 5 ECTS
    4. Schlüsselqualifikation „Verhandlungsmanagement“ 3 ECTS
  7. Abschlussmodul: Bachelorarbeit 7 ECTS

Genauere Inhalte dieser Module erhaltet ihr im Modulhandbuch der Fakultät der Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim, in welchem jedes dieser Module bezüglich Inhalt, Dauer und Prüfungen beschrieben wird.

Download Modulhandbuch

#Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

Das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis (KVV) dient den Studierenden des Bachelors Unternehmensjura und erscheint zu Beginn jedes Semesters. Es soll einen Überblick über die kommenden Vorlesungen verschaffen und beim Erstellen des persönlichen Stundenplans eine Hilfe sein.

Zudem werden im KVV alle Vorlesungen der Rechtswissenschaft ausführlich von den Professoren und Dozenten kommentiert. Dies dient als Information dazu, welche Vorkenntnisse notwendig sind, welche Lehrperson die Veranstaltung im kommenden Semester übernehmen und welche Literatur empfohlen wird. Des Weiteren wird der Inhalt der Vorlesungen kurz skizziert, um einen inhaltlichen Überblick zu ermöglichen. Das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis gibt es sowohl in digitaler Form in unserem Downloadbereich, als auch in gedruckter Version zu Beginn jedes Semesters.

Download KVV FSS 2020 [PDF, 1,43MB]

#Prüfungen

Orientierungsprüfung

Bestehensvoraussetzung: Klausur „Zivilrecht 1“ und eine der beiden Klausuren aus dem Modul „Grundlagen der VWL und Finanzmathematik“.

Jede der Klausuren kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Die Orientierungsprüfung findet im ersten Semester statt und muss bis spätestens zum Ende des dritten Semesters bestanden sein.
Die Orientierungsklausur ("Zivilrecht 1") ist die erste rechtswissenschaftliche Prüfung.
Schwerpunkt der Klausur ist die Vorlesung „BGB AT“ des 1. Semesters. Der zweite Bestandteil der Klausur ist Haftungsrecht/Deliktsrecht.

Zwischenprüfung

Entgegen anderer Jurafakultäten legen wir nicht die übliche Zwischenprüfung ab. Der fehlende strafrechtliche Teil wird entsprechend mit Modulen der Betriebswirtschaftslehre ausgeglichen.

Bestehensvoraussetzung: Teilklausur 1 im Modul „Zivilrecht 2“, die Klausur im Modul „Öffentliches Recht“ sowie die Klausuren im Modul „BWL 1“ müssen bis zum Ende des vierten Semesters abgelegt sein.
Bis dahin nicht bestandene Prüfungsleistungen können bis zum Ende des sechsten Semesters jeweils nur einmal wiederholt werden und müssen auch bis dahin bestanden werden.

Joker-Regelung

Grundsätzlich habt Ihr für jede Klausur einen Wiederholungsversuch. Ausnahmen (Joker-Regelungen): Im Bereich Wirtschaftswissenschaften ist in drei Fällen eine zweite Wiederholung möglich, aber entweder Finanzmathematik oder VWL zählen zur Orientierungsprüfung, so dass eine von beiden zum Zweitversuch bestanden werden muss. Im Bereich Rechtswissenschaft greift die Joker-Regelung für die Klausur Historische Grundlagen des Zivilrechts oder die Klausur im Öffentlichen Wirtschaftsrecht. Eine von beiden Prüfungen kann zweimal wiederholt werden. Bei Leistungen im Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht habt Ihr jeweils zwei Wiederholungsversuche, sofern die Prüfungsleistun-gen vor dem 8. Semester erbracht werden. Im zweiten Semester finden die drei Klausuren der „Kleinen Übung“ im Zivilrecht statt (Zivilrecht 2). Von diesen Dreien muss nur eine bestanden werden und auch nur die Beste fließt in den Bachelornotenschnitt ein. Gleichermaßen ist auch die Regelung für die „Große Übung“ im Zivilrecht (Zivilrecht 3).

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine findet ihr auf folgender Seite:

http://www.uni-mannheim.de/studienbueros/pruefungen/livetermine/llb/

Die üblichen Prüfungszeiträume an der Universität Mannheim sind Anfang bis Mitte Dezember und Anfang bis Mitte Juni.

Rücktritt

Falls Ihr an einer Klausur aus wichtigen Gründen (zum Beispiel Krankheit) nicht teilnehmen könnt, müsst Ihr ein ärztliches Attest einrei-chen. Dieses ist unverzüglich im Studienbüro (Expressschalter) zusammen mit dem Formular für den Antrag auf Rücktritt einzureichen.

#Wahlbereiche

Wahlmöglichkeiten in der BWL

Durch die Besonderheit des Jurastudiums in Mannheim habt ihr nach zwei Semestern die Möglichkeit, euch zwischen zwei Wahlmöglichkeiten im betriebswirtschaftlichen Bereich für das 3. und 4. Semester zu entscheiden; einerseits “Tax & Accounting” und andererseits “Human Resources”.

Tax & Accounting

Der BWL-Wahlbereich Tax and Accounting ist faktisch ein juristischer Wahlbereich. Auch hier wird in jeder Vorlesung das Hilfsmittel das Gesetz sein.

Im dritten Semester steht die Vorlesung „Handels- und Steuerbilanzen“ auf dem Studienplan. Bestandteil ist die Erstellung einer Bilanz und nach welchen Grundlagen Vermögensgegenstände in diese angesetzt werden. Hauptwerkzeug wird das HGB mit seinen Vorschriften zu den Handelsbüchern sein.

Im vierten Semester werden die Vorlesungen „Einkommensteuerrecht“ und „Unternehmenssteuerrecht“ gehalten.

Im Einkommensteuerrecht wird behandelt, wie natürliche Personen in Deutschland ihr Einkommen versteuern müssen. Es wird erklärt, was alles Einkünfte im einkommensteuerlichen Sinne sind und wie sich letztlich das zu versteuernde Einkommen zusammensetzt.

Das Unternehmenssteuerrecht hingegen behandelt die steuerrechtliche Veranlagung von juristische Personen. Unterschieden wird hierbei zwischen Personengesellschaften (GbR, KG, OHG…) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG…), deren Einkünfte jeweils nach grundlegend unterschiedlichen Systemen besteuert werden.

Human Resources

Der Wahlbereich Human Resources besteht aus drei Teilen, die ab dem 3. Semester belegt werden können. Im Selbigen wird die erste Vorlesung „Strategisches Human Resource Management in Organisationen“ stattfinden. Kernthemen sind Historie, Rechtsquellen, Personalplanung, -rekrutierung und -auswahl, sowie Beschäftigungsmanagement und Entgeltgestaltung. Am Ende der Vorlesungsreihe steht eine schriftliche Klausur. Diese hat eine Länge von 90 Minuten.

Im darauffolgenden 4. Semester startet die zweite Vorlesung „Instrumente des Human Resource Management“. Sie vertieft Erlerntes aus der ersten Vorlesung und legt den Schwerpunkt auf das Personalcontrolling während des Prozesses des HRM: Personalauswahl, – einsatz, -entwicklung und -freisetzung. Am Ende des Semesters findet eine 90-minütige Klausur statt. Diese beiden Veranstaltungen verbinden sowohl betriebswirtschaftliche als auch juristische Themengebiete und es wird die Schnittstelle im Personalwesen aufgezeigt.

„Fallstudien zum HRM in Organisationen“ werden ebenfalls belegt. Diese Veranstaltung wird anders als die anderen beiden jedes Semester angeboten. Schwerpunkt sind die Grundbegriffe zum Arbeitsrecht, u.a. Wichtiges zum Arbeits- und Aufhebungsvertrag, sowie zur Betriebsvereinbarung und zum Tarifvertrag.

In der darauffolgenden Übung wird der Schwerpunkt praktisch angewendet. Danach finden während des Semesters einmal wöchentlich die Fallstudien statt, die mit einer 90-minütigen Klausur abgeschlossen werden. Dieser Teil des Wahlbereiches ist deutlich juristischer interpretiert. Es empfiehlt sich, die Fallstudien gleich im 3. Semester zu belegen, da sie eine solide Basis für die Vorlesung Arbeitsrecht im 4. Semester bilden.

Juristischer Schwerpunktbereich

Anders als im festgelegten allgemeinen Teil (AT) des Schwerpunktbereichs “Wirtschaftsrecht” besteht im besonderen Teil (BT) die Möglichkeit, sich weiter in einem der folgenden Wahlbereiche spezialisieren:

  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Insolvenz und Sanierung
  • Versicherungsrecht
  • Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht
  • Medizin- und Gesundheitsrecht
  • Steuerrecht
  • Kartellrecht

Wenn ihr an weiteren Informationen zu den einzelnen Wahlbereichen interessiert seid, findet ihr diese im Modulhandbuch. Bei spezielleren Fragen könnt ihr euch an das Dekanat der Fakultät der Rechtswissenschaften richten.

#Praktikum

Im Rahmen des Studiengangs Unternehmensjura an der Universität Mannheim ist ein Pflichtpraktikum für alle Studierenden vorgesehen.

Ein Praktikum in diesem Sinne sollte mindestens vier Wochen dauern, muss in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden und ist sowohl in einer juristischen als auch in einer betriebswirtschaftlichen Institution absolvierbar. Abschließend ist ein Praktikumsbericht einzureichen.

Die genauen Vorgaben sowie eine Praktikumsbörse könnt ihr hier finden.

#Auslandssemester

Der Bachelor ,,Unternehmensjura“ (LL.B.) umfasst kein obligatorisches Auslandssemester. Allerdings ist es möglich, nach dem dritten oder vierten Semester ein Jahr den Weg ins Ausland anzutreten.Die Universität Mannheim pflegt viele Partnerschaften mit anderen internationalen Universitäten. Der Vorteil dieser Partnerschaften besteht darin, dass die Studiengebühren am Studienort entfallen. Erfahrungen werden in Berichten festgehalten und können auf der Seite des AAAs eingesehen werden. Informationen und persönliche Eindrücke über den jeweiligen Studienort und die Studienbedingungen lassen sich so umfangreich ermitteln.

Es lässt sich zwischen drei verschiedenen Programmen unterscheiden, über die die Universität auf ihrer Homepage informiert und die hier kurz vorgestellt werden sollen.

Erasmus

Wann? 5. und 6. Fachsemester

Erhaltung der Abschichtung

Voraussetzungen:

  1. Immatrikulation an einer Universität im Ausland
  2. Beurlaubung durch die Universität Mannheim
  3. Rechtswissenschaftliches Studium
  4. Besuch von Veranstaltungen (8 SWS** oder 30 ECTS)
  5. Mind. ein Leistungsnachweis pro Semester
  6. Finanzierung

Ein Erasmus-Studium wird mit dem Programm Erasmus+ der EU gefördert. Abhängig vom Zielland erhält man einen monatlichen Betrag. Zudem besteht die Möglichkeit, Auslands-Bafög zu erhalten.Ein Stipendium über unterschiedliche Träger ist zusätzlich möglich.

Informationen findet ihr hier.

Alle Partneruniversitäten der Universität Mannheim finden sich hier.

Bewerbung und Frist

Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslandsamt (AAA) der Universität Mannheim. Die Bewerbungsfrist ist grundsätzlich der 31. Januar für das HWS des gleichen Jahres.

Sprachkenntnisse

Die vorausgesetzten Sprachkenntnisse hängen von der jeweiligen Zieluniversität ab. Allgemein lässt sich sagen, dass die Unterrichtssprache auf dem Niveau B2 beherrscht werden sollte. Teilweise werden TOEFL- oder IELTS-Test verlangt, häufig genügt allerdings der Sprachtest der Universität Mannheim.

Zugelassene Sprachnachweise

Anrechnung

Eine Anrechnung der Leistungen im Ausland ist nur dann möglich, wenn die Leistung einer Leistung an der Universität Mannheim entspricht. Maximal wird eine kleine Übung im Strafrecht oder im öffentlichen Recht angerechnet.

Übersee-Studieren weltweit

Wann? 5. und 6. Fachsemester

Erhaltung der Abschichtung

Voraussetzungen:

  1. Immatrikulation an einer Universität im Ausland
  2. Beurlaubung durch die Universität Mannheim
  3. Rechtswissenschaftliches Studium
  4. Besuch von Veranstaltungen (8 SWS** oder 30 ECTS)
  5. Mind. Ein Leistungsnachweis pro Semester

Finanzierung

Ein Studium in Übersee wird nicht durch Erasmus+ gefördert. Allerdings besteht auch hier die Möglichkeit ein Stipendium zu erhalten. Ein Beispiel hierfür ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Die Fristen für die Bewerbung auf ein Stipendium sind ähnlich früh, wie für ein Auslandsjahr an sich.

Informationen findet ihr hier.

Bewerbung und Frist

Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslandsamt (AAA) der Universität Mannheim.

Bewerbungsfrist Übersee Nord (USA, Kanada, Asien, Mexiko):
30 September des Vorjahres
Bewerbungsfrist Übersee Süd (Australien, Japan, Südamerika:
30. April des Vorjahres

Sprachkenntnisse

Die vorausgesetzten Sprachkenntnisse hängen von der jeweiligen Zieluniversität ab. Allgemein lässt sich sagen, dass die Unterrichtssprache auf dem Niveau B2 beherrscht werden sollte. Teilweise werden TOEFL- oder IELTS-Test verlangt, häufig genügt allerdings der Sprachtest der Universität Mannheim.

Zugelassene Sprachnachweise

Anrechnung

Eine Anrechnung der Leistungen im Ausland ist nur dann möglich, wenn die Leistung einer Leistung an der Universität Mannheim entspricht. Maximal wird eine kleine Übung im Strafrecht oder im öffentlichen Recht angerechnet.

Mehr Informationen hier.

#Notenumrechnung

Die Umrechnung der Betriebswirtschaftlichen Noten erfolgt nicht eins zu eins. Ihr könnt eure Noten der BWL hier:


Juristische Notenpunkte:

oder mithilfe dieser Formel in die juristische Notenskala umrechnen:

Punktzahl = 4 + {(4– Zahlenwert) x 14 : 3}